Politik und Kunst!

Eigentlich war im Juli ein Bericht über die urbEXPO 2014 als Thema des Monats geplant. Die aktuelle Situation beim Haushalt des Landes NRW, die auch die urbEXPO betrifft, hat jedoch eine Änderung erfordert. Die Rede ist von der nordrhein-westfälischen Haushaltssperre, die massive Einschnitte für die Kunst- und Kulturszene bedeutet.

Aufgrund der aktuellen Haushaltssperre in Nordrhein-Westfalen steht die freie Kunst- und Kulturszene vor dem endgültigen Aus. Derzeit werden keine Projektzuschüsse bewilligt, die nicht bereits genehmigt und vertraglich geregelt sind. Eine Aufhebung der Fördersperre kann erst nach Genehmigung eines Nachtragshaushaltes – voraussichtlich im Herbst 2014- erfolgen. Das bedeutet einen Stopp zahlreicher Kunst- und Kulturprojekte für die kommenden drei Monate und möglicherweise das vorläufige Ende der freien Kreativszene.

Dass die Fördermittel von Land und Kommunen für die Kreativen immer knapper werden, ist seit Jahren die Praxis. Aufgrund der Haushaltssperre vergibt das Kulturbüro der Stadt Bochum seine bescheidenen Fördermittel inzwischen nur noch halbjährlich: Für das jeweils erste Halbjahr werden 50% des geplanten Jahresbudgets ausgeschüttet. Je nach Verlauf des Haushalts werden weitere Mittel für Projekte in der zweiten Jahreshälfte vergeben. Zum besseren Verständnis dieser Praxis dient folgendes fiktives Beispiel: Für das Haushaltsjahr sind 50.000 € Fördergelder avisiert. 25.000 € werden für Projekte in der ersten Jahreshälfte ausgeschüttet und Mitte des Jahres gibt der Kämmerer das Jahresbudget frei – das können 100% sein oder aufgrund weiterer Sparmaßnahmen auch nur 75% oder 90%. Bei einer Freigabe von 75% des Etats bedeutet das, dass für die zweite Jahreshälfte anstelle von 25.000 € nur 12.500 € zur Verfügung stehen. Wohl dem, dessen Projekt in die erste Jahreshälfte fällt oder der bereits über einen Förderbescheid verfügt.

Natürlich gilt auch hier die alte Weisheit, dass Geld, das nicht vorhanden ist, nicht ausgegeben werden kann. Allerdings muss die Frage nach einem sinnvollen Landeshaushalt gestellt werden.

Hintergrund der Haushaltssperre ist die Besoldung für Beamte in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung ist vor dem Verfassungsgericht mit ihrem Plan einer Nullrunde bei der Beamtenbesoldung gescheitert. Bei der geplanten Nullrunde ging es wohlgemerkt um die Besoldungsgruppen ab A12 aufwärts – sprich mindestens 3500 € monatlich!

Nullrunden sind für niemanden schön. Für die Kunst- und Kulturszene wären Nullrunden allerdings bereits ein Erfolg. Seit Jahren werden die entsprechenden Budgets regelmäßig gekürzt, obwohl in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen in Art. 18 Abs. 1 folgendes verankert ist: „Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu fördern.“

Künstler und Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen sind aufgefordert, diese erneuten und einschneidenden Kürzungen und Streichungen im Bereich der Kulturförderung nicht hinzunehmen. Stattdessen müssen die Kreativen ihre Stimme erheben und ihren Protest gegenüber der Landesregierung formulieren.

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